Laufende Zulassungsverfahren acht bis vierzehn Monate vor einer möglichen Zulassung — und was die US-Behörde FDA schon zugelassen hat.
Jeder Eintrag ist einem Themengebiet zugeordnet. Kein anderes offenes Angebot sortiert Zulassungen nach Diabetes, Onkologie oder Psychischer Gesundheit.
Ein Satz je Eintrag, der sagt, wogegen das Mittel wirken soll, und ein Link auf die Quelle — bei den Anträgen dazu die Studien zum Wirkstoff.
„Alle Gebiete“ ist nicht die Summe der Themengebiete: Ein Eintrag kann zu mehreren Gebieten gehören oder zu keinem, etwa eine FDA-Zulassung ohne Angabe zum Anwendungsgebiet. Solche Einträge stehen nur unter „Alle Gebiete“.
In Prüfung bei der EMA
Das gestreifte Feld ist keine Zusage: Die EMA nennt kein Zieldatum. Es zeigt die Spanne, in der das Gutachten nach heutiger Erfahrung fällt — gemessen am 22.10.2026 lagen 89 % der damaligen Gutachten sechs Monate zuvor schon in der Antragsliste. Ein Antrag kann zurückgezogen oder abgelehnt werden.
Was die Marken bedeuten und woher die Angaben stammen
Welche Arzneimittel neu auf den Markt kommen — und welche als Nächstes kommen. Diese Seite sortiert fünferlei nach den Themengebieten der Knowledge-Hubs. Aus der täglich ausgewerteten Arzneimitteltabelle der Europäischen Arzneimittel-Agentur: erteilte Zulassungen und Empfehlungen des CHMP, die der Zulassung rund zwei Monate vorausgehen. Aus deren monatlicher Antragsliste die Verfahren, die gerade laufen — acht bis vierzehn Monate vor einer möglichen Zulassung, auf einem Zeitstrahl samt den Studien zum Wirkstoff. Dazu die Erstzulassungen der US-Behörde FDA, die der europäischen oft vorausgehen, und die digitalen Gesundheitsanwendungen, die das BfArM neu in sein Verzeichnis aufnimmt oder daraus streicht. Jeder Eintrag trägt einen deutschen Satz dazu, wogegen das Mittel wirken soll.
Zugelassen Die Europäische Kommission hat die Zulassung erteilt; das Mittel darf in Verkehr gebracht werden. Gezeigt wird ein Fenster von 180 Tagen; was in den letzten sieben Tagen dazukam, ist eigens gekennzeichnet.
Aufgenommen Eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist in das Verzeichnis erstattungsfähiger Anwendungen des BfArM aufgenommen worden — vorläufig zur Erprobung oder dauerhaft — und damit auf Rezept erstattungsfähig. Gestrichen heißt umgekehrt: aus dem Verzeichnis entfernt, also nicht mehr erstattungsfähig.
Empfohlen Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) hat eine Zulassung empfohlen — die Kommission hat noch nicht entschieden. Zwischen Empfehlung und Beschluss liegen typischerweise rund zwei Monate.
FDA zugelassen Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat einen neuen Wirkstoff erstmals zugelassen. Das ist keine europäische Zulassung und sagt nichts darüber, ob das Mittel in Deutschland verfügbar oder erstattungsfähig ist — oft liegt der europäische Antrag noch beim CHMP. Steht statt der Indikation ein Hinweis, ist der Beipackzettel noch nicht veröffentlicht; solche Einträge erscheinen nur unter „Alle" und keinem Themengebiet, weil ohne Anwendungsgebiet keine Zuordnung möglich ist.
Ausgewertet wird die Arzneimitteltabelle der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), die dort nächtlich aktualisiert wird. Sie führt die zentral in der EU zugelassenen Humanarzneimittel. National zugelassene Arzneimittel des BfArM sind nicht enthalten — sie sind maschinell nicht abrufbar; es sind überwiegend Generika. Maßgeblich ist stets der Beschluss selbst, verlinkt auf der Seite der EMA.
Die digitalen Gesundheitsanwendungen stammen aus den quartalsweisen Bekanntmachungen des BfArM zum Verzeichnis nach § 139e SGB V. Sie nennen Bezeichnung, DiGA-ID, Datum und Hersteller — kein Anwendungsgebiet; die Zuordnung zu einem Themengebiet folgt deshalb dem Namen der Anwendung. Das vollständige Verzeichnis mit Indikation und Preis steht beim BfArM.